Zentrale Kommunale Bezügekasse

Der Zentralen Kommunalen Bezügekasse obliegt als freiwillige Aufgabe die Berechnung von Bezügen (Besoldung und Entgelte) nach beamtenrechtlichen und tariflichen oder den ihnen entsprechenden Regelungen für die Beschäftigten der Mitglieder des VM-V. Darüber hinaus können auch ergänzende Aufgaben (z. B. Reisekostenabrechnung, Zuarbeiten zu Personalkostenplanung und Stellenplan) übernommen werden.

Das Gesetz zur Änderung des kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes vom 11. März 2015 hat die Grundlage geschaffen, dass der VM-V durch seine Zentrale Kommunale Bezügekasse auch die Berechnung von Bezügen (Besoldung und Entgelte) nach beamtenrechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen sowie ergänzende Aufgaben für seine Mitglieder übernehmen kann.

     

    Die ZKB erstellt auf Anfrage ein individuelles Angebot zu

    • Entgeltabrechnung,
    • Besoldungsabrechnung,
    • sonstigen Personaldienstleistungen (Reisekostenabrechnungen, etc.).

    Im Ergebnis der Angebotsprüfung ist die Erfüllung der Aufgaben gesondert zu beantragen.

    Im Antrag zur Leistungserbringung sind durch das Mitglied die durch die Bezügekasse zu übernehmenden Leistungen (Module Entgelt, Besoldung, sonstige Personaldienstleistungen) genau festzulegen.

    Im Ergebnis wird eine gesonderte Vereinbarung einschließlich der Leistungsbeschreibungen und Zahlungsmodalitäten geschlossen.

    Besondere Vorteile der Aufgabenübertragung sind:

    • Ausgliederung von kostenintensiven Aufgaben und Personal
    • kein Vorhalten teurer DV-Systeme/Wegfall hoher Investitions-, Wartungs- und Betriebskosten im Bereich IT
    • Wegfall hoher Fort- und Weiterbildungskosten für Personalabrechnung
    • Wegfall der Sicherstellung von Urlaubs- und Krankheitsvertretung
    • Konzentration auf Kernaufgaben/Personalmanagement
    • hohe Rechtssicherheit in den Prozessabläufen
    • umfängliches Spezialwissen auch zur Lösung von Einzelfragen/Vermeidung von Fehlerrisiken aufgrund einheitlicher Fachanwendungen
    • Reduzierung möglicher eigener Haftungsprobleme aus fehlerhafter Bearbeitung
    • Entlastung bei örtlicher und überörtlicher Prüfung
    • Kostensynergien durch hohe Fallzahlen
    • hohe Datenqualität und Datensicherheit


    Das Mitglied trägt weiterhin die Verantwortung für nachfolgende Aufgaben:

    Allgemeine Personalverwaltung

    • Stellenausschreibung
    • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
    • Beurteilungswesen/LOB
    • Stellenplanung/-bewirtschaftung
    • Arbeitsrechtsstreitigkeiten


    Übermittlung von Veränderungsmitteilungen an die ZKB

    • Einstellungen/Beendigungen von Arbeitsverhältnissen
    • An- und Abwesenheiten (wie Krankheit/Urlaub)
    • unstetige Bezüge (wie Überstundenabrechnungen/Zuschläge)
    • sachliche Prüfung von Reisekostenabrechnung