Beamtenversorgung
Wir erteilen Auskünfte und gewähren Leistungen nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz M-V.
- Auskunfts- und leistungsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte und ihnen gleichgestellte Personen (DO-Angestellte, Angestellte mit vertraglicher Versorgungszusage) aus dem Kommunalbereich in Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Leistungen bestehen in erster Linie aus Ruhegehältern, Witwen- und Witwergeldern, Waisengeldern und Unterhaltsbeiträgen. Außerdem werden Dienstunfall-Fürsorgeleistungen gewährt.
Wir beantworten Auskunftsersuchen der Familiengerichte zum Eheversorgungsausgleich und vollziehen deren versorgungsrechtliche Entscheidungen.
Als Serviceteam
- beraten wir unsere Mitglieder in beamten-, laufbahn- und satzungsrechtlichen Fragen,
- errechnen und erheben wir auf der Grundlage des Bestandes der aktiven Bediensteten unserer Mitglieder die Umlage,
- bearbeiten wir die Nachversicherungsangelegenheiten für unsere Mitglieder und Auftragsmitglieder,
- wickeln wir Ansprüche und Forderungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag für Mitglieder und Auftragsmitglieder ab,
- rechnen wir für Mitglieder, freiwillige und Nichtmitglieder und Sparkassen Versorgungsleistungen ab,
- prüfen wir nach Unfällen im privaten Bereich oder nach Dienstunfällen etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten und machen diese bis zur Höhe unserer Leistungsverpflichtungen geltend,
- stellen wir Statistikdaten / Geschäftsdaten zusammen und berechnen die Versorgungsrücklage und Pensionsrückstellungen.
Kontakt
Kommunaler-Versorgungsverband
Mecklenburg-Vorpommern
Knooper Weg 71
24116 Kiel
0431 5701-0
0431 56 47 05