Beamtenversorgung

Wir erteilen Auskünfte und gewähren Leistungen nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz M-V.

  • Auskunfts- und leistungsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte und ihnen gleichgestellte Personen (DO-Angestellte, Angestellte mit vertraglicher Versorgungszusage) aus dem Kommunalbereich in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Die Leistungen bestehen in erster Linie aus Ruhegehältern, Witwen- und Witwergeldern, Waisengeldern und Unterhaltsbeiträgen. Außerdem werden Dienstunfall-Fürsorgeleistungen gewährt.

Wir beantworten Auskunftsersuchen der Familiengerichte zum Eheversorgungsausgleich und vollziehen deren versorgungsrechtliche Entscheidungen.

Als Serviceteam

  • beraten wir unsere Mitglieder in beamten-, laufbahn- und satzungsrechtlichen Fragen,
  • errechnen und erheben wir auf der Grundlage des Bestandes der aktiven Bediensteten unserer Mitglieder die Umlage,
  • bearbeiten wir die Nachversicherungsangelegenheiten für unsere Mitglieder und Auftragsmitglieder,
  • wickeln wir Ansprüche und Forderungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag für Mitglieder und Auftragsmitglieder ab,
  • rechnen wir für Mitglieder, freiwillige und Nichtmitglieder und Sparkassen Versorgungsleistungen ab,
  • prüfen wir nach Unfällen im privaten Bereich oder nach Dienstunfällen etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten und machen diese bis zur Höhe unserer Leistungsverpflichtungen geltend,
  • stellen wir Statistikdaten / Geschäftsdaten zusammen und berechnen die Versorgungsrücklage und Pensionsrückstellungen.