Beihilfeumlagekasse

Die Beihilfeumlagekasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern (VM-V) ist durch Gesetz vom 29. Januar 1992 errichtet worden.

Entsprechend der Satzung des VM-V wird die Gewährung der Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften an die Beihilfeberechtigten der Mitgliederdienststellen auf der Basis einer freiwilligen Mitgliedschaft übernommen.
Für die Feuerwehrbeamtinnen und -beamten der Mitglieder übernimmt die Beihilfekasse die Gewährung von Heilfürsorge nach der geltenden Feuerwehrbeamten-Heilfürsorgeverordnung M-V.

Die Mitglieder der Beihilfeumlagekasse bilden eine Solidarumlagegemeinschaft. Die notwendigen finanziellen Mittel zur Gewährung von Beihilfen werden durch Umlagen, die unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Aufwandes in Umlagegruppen gebildet werden, nach Maßgabe der Satzung erbracht.

Für Nichtmitglieder (außerhalb der Solidargemeinschaft) besteht auch die Möglichkeit, Beihilfe nach bundesrechtlichen Grundlagen als Dienstleistung berechnen und festsetzen zu lassen.

Darüber hinaus werden die Widerspruchs- und Klageverfahren im Auftrag der Mitglieder/Nichtmitglieder übernommen.