Mitgliedschaft
Alle kommunalen wie auch sonstigen Dienststellen (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Ämter, Zweckverbände, Gemeinden) oder juristische Personen (Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) in Mecklenburg-Vorpommern können auf freiwilliger Basis im Wege einer Beitrittserklärung zur Beihilfeumlagekasse für ihre Beamten/innen und Versorgungsempfänger/innen im Bereich der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge Beihilfe bearbeiten lassen.
Satzungsmäßige Regelungen zur Beihilfeumlagekasse sind im Teil VI der Satzung des VM-V zu finden.
Kontakt
Kommunaler-Versorgungsverband
Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfestelle
Bertha-von-Suttner-Str. 5
19061 Schwerin
0385 3031-0
0385 3031-504
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag
9.00 - 11.00 Uhr