Mitgliedschaft

Alle kommunalen wie auch sonstigen Dienststellen (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Ämter, Zweckverbände, Gemeinden) oder juristische Personen (Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) in Mecklenburg-Vorpommern können auf freiwilliger Basis im Wege einer Beitrittserklärung zur Beihilfeumlagekasse für ihre Beamten/innen und Versorgungsempfänger/innen im Bereich der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge Beihilfe bearbeiten lassen.
Satzungsmäßige Regelungen zur Beihilfeumlagekasse sind im Teil VI der Satzung des VM-V zu finden.

Betrittserklärung